Ein neues Update für das Modul „BTM-Verwaltung“ kann ab sofort über NetUpdate abgerufen werden.
Über die bewährte Funktion „Abgabe prüfen“ werden Art und Form des Rezeptes geprüft. Dabei wird die verschreibungsfähige Höchstmenge für das eingegebene Betäubungsmittel pro Darreichungsform ermittelt.
Neu ist die erweiterte Funktion „30 Tage Prüfung“, mit der nun auch kontrolliert werden kann, ob für den betreffenden Patienten die verschreibungsfähige Höchstmenge im Abgabezeitraum von 30 Tagen auf eventuellen Folgerezepten eingehalten wurde. Außerdem kann geprüft werden, ob die Anzahl der abgegebenen Betäubungsmittel im Abgabezeitraum der BtMVV entspricht.
Eine ausführliche Beschreibung dieser Neuerung finden Sie in der aktualisierten Programmhilfe (Hilfe/Änderungshinweise).