Leider macht das Auslaufen der vorübergehenden MwSt.-Senkung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets nochmals ein Programmupdate sowie Anpassungen an der Konfiguration im FinanzCenter erforderlich. Erschwerend kommt im Zusammenhang mit der Buchhaltung hinzu, dass die Belegverarbeitung i.d.R. rückwirkend erfolgt, also der Buchungsmonat 12/2020 mit den gesenkten MwSt.-Sätzen im Januar 2021 bearbeitet wird, wenn schon wieder der alte Steuersatz gilt.
Um Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Schritte unter den gegebenen Umständen so gut wie möglich zu unterstützen, finden Sie nachfolgend eine detaillierte Schritt-für-Schritt Anleitung.
Schritt 1: Belege mit Datum vor dem 01.01.2021 exportieren
Exportieren Sie zunächst den Buchungsmonat Dezember 2020 und prüfen Sie, dass die Bereiche „Kassenbuch“, „Eingangsrechnungen“ und „Ausgangsrechnungen“ anschließend keine Daten mehr enthalten, deren Belegdatum nach dem 31.12.2020 liegt.
Schritt 2: Ländertabelle und Buchungsregel für Ausgangsrechnungen konfigurieren
Legen Sie nun einen neuen Eintrag in den Stammdaten im FinanzCenter im Menüpunkt „Länder und Währungen“ mit folgenden Parametern an:

Anschließend muss eine neue Buchungsregel für Ausgangsrechnungen angelegt werden, um den neuen Eintrag in „Länder & Währungen“ datumsbezogen anzuwenden:

Wenn Sie mit dem Treuhand-Kontenrahmen arbeiten, dann sind entsprechenden Standardkonten der Treuhand Hannover einzutragen:

Verschieben Sie anschließend die neue Buchungsregel an die oberste Stelle, damit diese Regel zuerst angewendet wird.

Ausgangsrechnungen mit Datum ab 01.01.2021 und Steuersätzen 19% (voll) und 7% (ermäßigt) werden nun im FinanzCenter korrekt dargestellt.
Wenn Sie mit verschiedenen Buchungsregeln für Ausgangsrechnungen arbeiten, dann ist dieser Ablauf für jede Buchungsregel entsprechend durchzuführen.
Schritt 3: Assistent-gestützte Umstellung für Kassenbuch und Eingangsrechnungen
Starten Sie den Menüpunkt „Datei, Corona-Konjunkturpaket“ und befolgen Sie die Schritte des Assistenten. Die Umstellung wird einmalig durchgeführt.

Wählen Sie im Schritt „Steuerberater“ aus, mit welcher Steuerberatersoftware Ihr Steuerberater arbeitet:

Der Assistent passt automatisch alle Sachkonten in den Buchungsregeln gemäß Vorgabe der Treuhand Hannover an und hinterlegt dabei die geänderten Buchungsschlüssel und Steuersätze.
Wenn Sie „DATEV“ ausgewählt haben, dann werden keine Konten verändert, sondern lediglich die Steuerschlüssel und -sätze für die gültigen Werte ab 01.01.2021 angepasst.
Schritt 4 (bei Bedarf): Bereits übernommene Daten ab 01.01.2021 nochmals aus der Warenwirtschaft übernehmen
Falls bereits Daten aus dem Buchungsmonat 01/2021 in das FinanzCenter übernommen worden sind, dann müssen diese Daten nochmals eingelesen werden, um die geänderten Sachkonten und Buchungsschlüssel anzuwenden.
Schritt 5 (bei Bedarf): Buchungsregel für manuell erfasste Belege nochmals auswählen
Wenn Sie bereits manuell Belege für den Buchungsmonat 01/2021 im FinanzCenter erfasst haben, dann müssen diese nachbearbeitet und dabei die Buchungsregel neu ausgewählt werden, um die geänderten Sachkonten und Buchungsschlüssel anzuwenden.
Fertig
Die Umstellung ist damit abgeschlossen. Bei Belegen mit Datum ab 01.01.2021 werden Umsatzsteuer/Vorsteuer nun innerhalb des FinanzCenter mit den normalen Steuersätzen 19% (voll) und 7% (ermäßigt) ausgewiesen und beim Datenexport gemäß den Vorgaben der Buchhaltung aufbereitet.
Handhabung von Belegen aus unterschiedlichen MwSt.-Perioden
Ein sogenannter „anderer Sachverhalt“ liegt vor, wenn Belegdatum und Leistungsdatum nicht in der gleichen MwSt.-Periode liegen. Praktisches Beispiel könnte eine Rechnung vom 01.01.2021 mit 16% MwSt. sein, weil die Leistung vollständig vor dem 01.01.2021 erbracht worden ist. Die Handhabung solche Belege ist gesondert (unabhängig vom FinanzCenter) mit dem Steuerberater abzustimmen.
Weitere Erläuterungen
- Das FinanzCenter exportiert keine Steuersätze, sondern Buchungsschlüssel. Der Buchungsschlüssel informiert die Buchhaltungssoftware darüber, welcher Steuersatz anzuwenden ist.
- Die Übernahme von Daten aus Ihrer Warenwirtschaft sowie die Weitergabe per DATEV-Exportdatei an die Buchhaltung erfolgt auf Basis von Brutto-Beträgen, also inklusive MwSt.
- Bei „Automatikkonten“ (üblicher Weise z.B. die Erlöskonten) wird kein Buchungsschlüssel exportiert. Der Steuersatz wird bei diesen Sachkonten ausschließlich in der Buchhaltung berechnet.
- Um die Abstimmung der geänderten Sachkonten mit der Buchhaltung zu erleichtern, kann im FinanzCenter eine Übersicht der eingestellten Konten gedruckt werden (Menüpunkt „Bearbeiten, Einstellungen“ und dann die Schaltfläche „Drucken“ in den Karteireitern „Kassenbuch“, „Abschlüsse“, „Eingang“ und „Ausgang“).
Bitte halten Sie außerdem Rücksprache mit Ihrem Steuerberater, ob evtl. weitere Aspekte im Zusammenhang mit dem Auslaufen der MwSt.-Senkung zu berücksichtigen sind. Für die Datenweitergabe der Buchungsperiode 01/2021 empfehlen wir, einen zeitlichen Puffer einzuplanen, da nach dem Vorliegen der Exportdateien weitere Abstimmung mit der Buchhaltung erforderlich sein können.