Eine neue Version des Moduls Lohn und Gehalt kann ab sofort über NetUpdate geladen werden.
Mit diesem Update wurde das Modul Lohn und Gehalt an die aktuellen Änderungen bei der Insolvenzgeldumlage angepasst.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG, BGBL.I 2008, S. 2130 ff.) wird das Verfahren der Insolvenzgeldumlage geändert. Das bisherige Umlageverfahren entfällt.
Ab dem 01.01.2009 wird die Umlage für das Insolvenzgeld von den Stellen eingezogen, an die der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag abführt. Bei krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und Auszubildenden ist dies im Regelfall deren gesetzliche Krankenkasse. Für geringfügig Beschäftigte ist es die Einzugsstelle der Minijob-Zentrale.
Die Beiträge für die Insolvenzgeldumlage müssen vom Arbeitgeber monatlich entrichtet werden. Bemessungsgrundlage ist zur Zeit 0,1 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts.
Diesen Beitragssatz können Sie im Modul Lohn&Gehalt unter Stammdaten / Krankenkassen in die entsprechenden Eingabemasken der Krankenkassen eintragen.
WIE BEI ALLEN UPDATES SOLLTE VOR DER INSTALLATION EINE AKTUELLE DATENSICHERUNG DURCHGEFÜHRT WERDEN.
Bitte beachten Sie auch evtl. zusätzliche Änderungshinweise in der Programmhilfe.