BTM-Verwaltung: Anpassung an die 23. BtM-Änderungsverordnung

Die neue Version der BtM-Verwaltung wurden an die 23. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung  vom 25. März 2009 angepasst. Darin wurden u.a. die Vorschriften der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung  über die Substitutionsbehandlung von Betäubungsmittelabhängigen erweitert.

Folgende Punkte wurden u.a. in der BtM-Änderungsverordnung ergänzt:

* Es wurde die zusätzliche Möglichkeit des Verschreibens eines Substitutionsmittels für bis zu zwei Tage geschaffen, um die durchgehende und flächendeckende Versorgung der Substitutionspatienten, z.B. an Wochenenden, zu gewährleisten.

Zudem wurden die Höchstverschreibungsmenge für Fentanyl und die Liste der Substitutionsmittel an den aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse angepasst; die Höchstverschreibungsmengen für die Stoffe Modafinil und Phenmetrazin wurden gestrichen, da diese Wirkstoffe nicht mehr Anlage III zum BtMG unterstellt sind.

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WIE BEI ALLEN UPDATES SOLLTE VOR DER INSTALLATION EINE AKTUELLE DATENSICHERUNG ERSTELLT WERDEN.