BTM-Verwaltung: Aktueller Warnhinweis zu Höchstmengen bei Fentanylpflaster

Eine neue Version des Moduls „BTM-Verwaltung“ kann ab sofort über NetUpdate abgerufen werden.

Die Arzneimittelkommission warnte am 08.05.2007 in den Aktuellen Informationen vor Überschreitung der Höstmengen bei Fentanylpflaster. Die Pflaster verschiedener Hersteller haben in Abhängigkeit von ihrer Galenik unterschiedliche Fentanylgehalte. Bei einigen Präparaten mit Freisetzungsraten von 100 μg/h oder auch 75 μg/h ist der Gehalt so hoch, dass die Verschreibungshöchstmenge von 340 mg für Fentanyl durch eine einzige 20-er Packung überschritten wird.

Eine solche Verordnung muss nach §2 Absatz 2 der BtMVV vom Arzt mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnet sein. Bei Abgabe einer solchen Packung ohne diese Kennzeichnung auf der Verschreibung liegt gemäß §16 BtMVV eine Straftat vor. Außerdem muss mit Retaxation durch die Krankenkassen gerechnet werden.

In der Betäubungsmittelverwaltung der software.VSA wurde beim Abbuchen solcher Fentanylpflaster ein Warnhinweis integriert, mit dem auf die o.a. Problematik hingewiesen wird. Über die Schaltfläche „Abgabe prüfen“ kann sich der Anwender überzeugen, ob die verschriebene Anzahl von Pflastern der zulässigen Höstmenge entspricht.

WIE BEI ALLEN UPDATES, SOLLTE VOR DER INSTALLATION EINE AKTUELLE DATENSICHERUNG ERSTELLT WERDEN!

Modul BTM-Verwaltung