FinanzCenter und DATEV: So klappt die Datenweitergabe nach der MwSt.-Senkung

Letzte Bearbeitung: 16.07.2020

Die vorübergehende Senkung der MwSt. im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes hat auch Auswirkungen auf die Buchhaltung und damit auf die Datenweitergabe über das FinanzCenter. Die nachfolgenden Erläuterungen beschreiben, welche Schritte im FinanzCenter durchzuführen sind, um Datenexporte ab Juli 2020 an Ihre DATEV Steuerberater weiterzugeben.

Schritt 1: Belege mit Datum vor dem 01.07.2020 exportieren

Exportieren Sie den Buchungsmonat Juni 2020 und prüfen Sie, dass die Bereiche „Kassenbuch“, „Eingangsrechnungen“ und „Ausgangsrechnungen“ anschließend keine Daten enthalten, deren Belegdatum vor dem 01.07.2020 liegt.

Schritt 2: Ländertabelle und Buchungsregel für Ausgangsrechnungen konfigurieren

Legen Sie im ersten Schritt einen neuen Eintrag in den Stammdaten im FinanzCenter im Menüpunkt „Länder und Währungen“ mit folgenden Parametern an:

Als zweiter Schritt muss eine neue Buchungsregel für Ausgangsrechnungen angelegt werden, um den neuen Eintrag in „Länder & Währungen“ datumsbezogen anzuwenden:

Ausgangsrechnungen mit Datum ab 01.07.2020 und Steuersätzen 16% (voll) und 5% (ermäßigt) werden nun im FinanzCenter korrekt dargestellt.

Wenn Sie mit verschiedenen Buchungsregeln für Ausgangsrechnungen arbeiten, dann ist dieser Ablauf für jede Buchungsregel entsprechend durchzuführen.

Schritt 3: Assistent-gestützte Umstellung für Kassenbuch und Eingangsrechnungen

Starten Sie den Menüpunkt „Datei, Corona-Konjunkturpaket“ und befolgen Sie die Schritte des Assistenten. Die Umstellung wird einmalig durchgeführt. Wählen Sie im Schritt „Steuerberater“ die Auswahl „DATEV“.

Schritt 4 (bei Bedarf): Bereits übernommene Daten ab 01.07.2020 nochmals aus der Warenwirtschaft übernehmen

Falls bereits Daten aus dem Buchungsmonat 07/2020 in das FinanzCenter übernommen worden sind, dann müssen diese Daten nochmals eingelesen werden, um die geänderten Sachkonten und Buchungsschlüssel anzuwenden.

Schritt 5 (bei Bedarf): Buchungsregel für manuell erfasste Belege nochmals auswählen

Wenn Sie bereits manuell Belege für den Buchungsmonat 07/2020 im FinanzCenter erfasst haben, dann müssen diese nachbearbeitet und dabei die Buchungsregel neu ausgewählt werden, um die geänderten Sachkonten und Buchungsschlüssel anzuwenden.

Fertig

Die Umstellung ist damit abgeschlossen. Bei Belegen mit Datum ab 01.07.2020 werden Umsatzsteuer/Vorsteuer nun innerhalb des FinanzCenters mit den reduzierten Steuersätzen 16% (voll) und 5% (ermäßigt) ausgewiesen und beim Datenexport gemäß den Vorgaben der Buchhaltung aufbereitet.

Handhabung von Belegen aus unterschiedlichen MwSt.-Perioden

Ein sogenannter „anderer Sachverhalt“ liegt vor, wenn Belegdatum und Leistungsdatum nicht in der gleichen MwSt.-Periode liegen. Praktisches Beispiel könnte eine Rechnung vom 01.07.2020 mit 19% MwSt. sein, weil die Leistung vollständig vor dem 01.07.2020 erbracht worden ist. Die Handhabung solche Belege ist gesondert (unabhängig vom FinanzCenter) mit dem Steuerberater abzustimmen.

Weitere Erläuterungen

  • Das FinanzCenter exportiert keine Steuersätze, sondern Buchungsschlüssel. Anhand von Belegdatum und Buchungsschlüssel ermittelt DATEV automatisch den passenden Steuersatz.
  • Die Übernahme von Daten aus Ihrer Warenwirtschaft sowie die Weitergabe per DATEV-Exportdatei an die Buchhaltung erfolgt auf Basis von Brutto-Beträgen, also inklusive MwSt.
  • Bei „Automatikkonten“ (üblicher Weise z.B. die Erlöskonten) wird kein Buchungsschlüssel exportiert. Der Steuersatz wird bei diesen Sachkonten ausschließlich in der Buchhaltung berechnet.
  • Die MwSt.-Senkung hat keine Auswirkung auf die Struktur der Exportdateien, da sowohl Buchungsschlüssel als auch Sachkonten im Normalfall verändert sind.

Bitte halten Sie außerdem Rücksprache mit Ihrem Steuerberater, ob sich Sachkonten ändern oder noch andere Aspekte im Zusammenhang mit der MwSt.-Senkung zu berücksichtigen sind. Für die Datenweitergabe der Buchungsperiode 07/2020 empfehlen wir, einen zeitlichen Puffer einzuplanen, da nach dem Vorliegen der Exportdateien weitere Abstimmung mit der Buchhaltung erforderlich sein können.