Gemäß Konjunkturprogramm II sinkt der allgemeine einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ab 01.07.2009 auf 14,9%.
Zur korrekten Berechnung der Krankenkassenbeiträge müssen von diesem Beitragssatz 0,9% Sonderbeitrag für Arbeitnehmer abgezogen werden.
Achtung: Bitte kontrollieren Sie zum 01.07.2009 die Werte in den Stammdaten / Krankenkassen und ändern bei den gesetzlichen Krankenkassen den allgemeinen Beitragssatz auf 14,0%.
Weitere zusätzliche Änderungshinweise finden Sie in der Programmhilfe.
Das neue Update Lohn& Gehalt steht ab sofort zum Download über NetUpdate bereit.
WIE BEI ALLEN UPDATES SOLLTE VOR DER INSTALLATION EINE AKTUELLE DATENSICHERUNG DURCHGEFÜHRT WERDEN.