Medikamente auf Reisen: Was Urlauber beachten sollten


 

 

 

Eine gut sortierte Reiseapotheke sollte beim Start in den Urlaub nicht fehlen. Unverzichtbar ist sie für chronisch Kranke oder für Familien mit Kindern. Doch nicht immer ist das Mitführen der Reiseapotheke unproblematisch: Für manche Medikamente gelten strenge Zollvorschriften, andere wiederum können bei Hitze- oder Kälteeinwirkung ihre Wirksamkeit verlieren.

Reisende, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, sollten diese in der doppelten Menge und aufgeteilt in Handgepäck und Koffer mit sich führen. So ist sichergestellt, dass bei Verzögerungen oder beim Verlust eines Gepäckstücks die Medikation fortgesetzt werden kann. Für das Handgepäck gilt außerdem: Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten oder bei Spritzenbesteck für Diabetiker sollten Urlauber eine ärztliche Bescheinigung mitführen, die bestätigt, dass es sich um persönlich benötigtes medizinisches Material handelt.

Strenge Einfuhrbestimmungen

„Insbesondere in arabischen Ländern sind die Bestimmungen zur Einfuhr von Medikamenten relativ streng“, sagt Privatdozent Dr. med. Tomas Jelinek, Wissenschaftlicher Leiter des CRM. „In touristisch erschlossenen Ländern ist man hingegen oft großzügiger.“ Problematisch kann die Einreise zum Beispiel dann werden, wenn Urlauber Arzneimittel benötigen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, also beispielsweise morphinhaltige Schmerzmittel. Hier gilt: Für Reisen innerhalb des Schengen-Raumes – der die meisten Staaten Europas umfasst – können Urlauber sich für die benötigte Menge eine ärztliche Bescheinigung ausstellen lassen. Liegt diese nicht vor, können die Zollbeamten die Medikamente beschlagnahmen. Urlauber, die in Nicht-Schengen-Staaten reisen, sollten sich über die Regelungen zur Medikamentenmitnahme bei der jeweiligen Botschaft informieren.

Bei Zeitverschiebungen zwischen Heimatort und Reiseziel ist zudem zu beachten, dass die Einnahmezeiten vieler Medikamente, beispielsweise von Hormonpräparaten, angepasst werden müssen.

Viele Medikamente vertragen außerdem keine große Hitze oder Kälte. Hierzu gehört beispielsweise Insulin: Bei Temperaturen unter 0 oder über 40 Grad Celsius verliert es seine Wirkung. Bei Schmerz- und Fieberzäpfen für Kinder gilt: Sie weichen bei Hitze auf und sind dann nicht mehr anzuwenden. Für die Kinderreiseapotheke sollte deshalb auf Säfte und Tropfen zurückgegriffen werden.

Kindgerechte Reiseapotheke

„Kinder bekommen häufiger Fieber, Durchfall, Blähungen, Reiseübelkeit oder eine Erkältung“, erklärt Bettina Flörchinger, Ärztin im CRM. Doch obwohl sie anfälliger für Infektionen sind, sind die Möglichkeiten vorzubeugen oder eine Krankheit zu behandeln oftmals eingeschränkt. Nicht jedes Medikament, das Erwachsene einnehmen können, ist für Kinder geeignet – auch dann nicht, wenn es ohne ärztliches Rezept erhältlich ist.

Beispielsweise sollten Schmerz- und Fiebermittel, die Acetylsalicylsäure enthalten, wie ASS oder Aspirin, bei Kindern nicht angewendet werden. Besser geeignet sind Mittel mit dem Wirkstoff Paracetamol. Bei Durchfall greifen Erwachsene unter anderem zu Medikamenten mit dem Wirkstoff Loperamid, der schnell die lästigen Symptome beheben kann. „Bei Kindern unter 12 Jahren sollte jedoch Loperamid zurückhaltend eingesetzt werden, möglichst unter ärztlicher Aufsicht. Bei Kindern unter 2 Jahren darf es gar nicht angewandt werden“, warnt Bettina Flörchinger. Hilfreich sind das Präparat Tannacomp oder Probiotika. Erkältungen verursachen bei Kindern sehr viel häufiger Ohrenschmerzen als bei Erwachsenen, deshalb sollten Ohrentropfen in der Reiseapotheke nicht fehlen. Und selbst wenn einzelne Mittel, die Erwachsene benutzen, auch für Kinder geeignet sind, so gibt es doch oft eine angenehmere Alternative, wie beispielsweise die Wunddesinfektion, die nicht brennt, wenn sie aufgetragen wird.

Nützliche Formulare für die Grundausstattung und das Attest „Reiseapotheke“ sowie wichtige Hinweise für „Reisen mit Kindern“ finden Sie in unserem software.VSA-Modul Reisemedizin.

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